Reitbuch

Reitstall zum Eichenhof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitstall zum Eichenhof - FN-Reitschule

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich für die Dauer des Vertrages, geeignete Pferde/Ponies und Reitlehrer zur Verfügung zu stellen. Der Reitschüler wird um regelmäßiges, pünktliches Erscheinen gebeten. Er sollte 20-30min vor Reitbeginn zur Vorbereitung des Pferdes erscheinen. Auch die Versorgung nach dem Reiten sollte mit einkalkuliert werden, dazu gehört auch das Wegräumen des Sattelzeugs, sowie das Fegen des Putzplatzes.

§ 2 Vergütung

Die vom Reitschüler zu zahlende Vergütung erfolgt über das Online Reitbuch. Bar abzurechnende Reitstunden sind bei aufeinanderfolgendem Unterricht bitte vor der ersten bzw. nach der zweiten oder dritten Stunde des Nachmittags zu zahlen, damit der Reitunterricht möglichst wenig beeinträchtigt wird.

§ 3 Verhinderung des Reitschülers

Sollte der Reitschüler an der Teilnahme am Unterricht verhindert sein, hat er die Reitstunde unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde, im Online Reitbuch zu stornieren. Wird die Frist nicht eingehalten, entfällt die Möglichkeit eines Ersatztermines. Dieses gilt gleichermaßen für Reitstunden über Bezahlung aller Reitkarten. Bei Ersatzterminen ist auf Belange des Reitschulbetriebes Rücksicht zu nehmen. Ersatztermine können nur in der Gültigkeit der Reitkarte vereinbart werden.

§ 4 Haftung

Der Reitschüler ist verpflichtet, sich durch geeignete Kleidung und das Tragen einer Schutzkappe vor Verletzungen zu schützen. Der Reitschulbetrieb haftet gegenüber dem Reitschüler nur wenn der Inhaber oder die eingesetzten Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Reitschülers.

Wir (Fam. Köhler, Inh. des Reitstall zum Eichenhof) haben eine Haftpflichtversicherung und sind der Berufsgenossenschaft angeschlossen. Über diesen Versicherungsrahmen hinausgehende Ansprüche können wir leider nicht anerkennen.

Schäden, die durch Ihr Kind verursacht werden, müssen von den Eltern oder deren Haftpflichtversicherung getragen werden.